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Demenz
Demenz tritt nicht plötzlich auf, sondern unterliegt einem schleichenden Erkrankungsprozess. Bei dieser Erkrankung sind die betroffenen Personen nicht dauernd deliktunfähig. Viele Betroffene sind auch lange Zeit bei vollem Bewusstsein.
§ 827 BGB besagt: „Wer im Zustand der Bewusstlosigkeit oder in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit einem anderen Schaden zufügt, ist für den Schaden nicht verantwortlich.“ Weiterlesen
Veröffentlicht unter Versicherung
Verschlagwortet mit dement, Demenz, Demenzversicherung, Erkrankungsprozess, Haftpflichtversicherung, PHV, private Haftpflicht, Privathaftpflicht, Privathaftpflichtversicherung, Schäden
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